Die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ist eng verbunden mit der Geschichte des Pfälzischen Oberlandesgerichts, bei dem von Anfang an ein Generaladvokat, später ein Generalstaatsprokurator nach französischem Vorbild bestellt war.
Die Staatsanwaltschaft in ihrer heutigen Form als selbständige objektive Ermittlungsbehörde wurde in Deutschland erst Mitte des 19. Jahrhunderts eingerichtet, nachdem die unhaltbaren Zustände bewusst geworden waren, die sich seit Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen des Inquisitionsprozesses entwickelt hatten. Aus dieser Zeit stammt der bekannte Ausspruch Savignys von dem Staatsanwalt als dem "Wächter des Gesetzes", der die Aufgabe haben sollte, bei dem Verfahren gegen den Beschuldigten von Anfang an eine juristische Basis zu schaffen und - in der Mitte zwischen Polizei und Gerichts stehend - das vermittelnde Band zwischen beiden abzugeben. Zu diesem Zwecke wurde der Staatsanwaltschaft das Anklagemonopol und die Verantwortung für das Ermittlungsverfahren einschließlich der Wahrung des Legalitätsprinzips übertragen.