Beruf und Familie
Angesichts steigender Anforderungen im Beruf wird es für Frauen und Männer zunehmend schwieriger, Kinder und pflegebedürftige Angehörige - überhaupt die Familie - mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen.
Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben die Generalstaatsanwälte und Leitenden Oberstaatsanwälte in Rheinland-Pfalz eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz beschlossen:
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Selbstverpflichtung der Generalstaatsanwälte und Leitenden Oberstaatsanwälte in Rheinland-Pfalz zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Zu den Angeboten einer familienbewussten Personalpolitik gehören unter anderem:
- Flexibilisierung der Kernzeitregelung mit erweitertem Gleitzeitrahmen,
- individuelle Teilzeitmodelle,
- Arbeiten von zu Hause in besonderen familiären Situationen,
- individuelle Lösungen in familiären Notsituationen.