Beruf und Familie

Angesichts steigender Anforderungen im Beruf wird es für Frauen und Männer zunehmend schwieriger, Kinder und pflegebedürftige Angehörige - überhaupt die Familie - mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen.

Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben die Generalstaatsanwälte und Leitenden Oberstaatsanwälte in Rheinland-Pfalz eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz beschlossen:

Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Zu den Angeboten einer familienbewussten Personalpolitik gehören unter anderem:

  • Flexibilisierung der Kernzeitregelung mit erweitertem Gleitzeitrahmen,
  • individuelle Teilzeitmodelle,
  • Arbeiten von zu Hause in besonderen familiären Situationen,
  • individuelle Lösungen in familiären Notsituationen.